|
|
Wir betreiben unseren Secondhand-Shop ausschließlich als Kommissionsgeschäft.
Eine exakte Erklärung des Begriffes Kommissionsgeschäft finden Sie im Artikel Kommissionsverkauf der deutschen Wikipedia. |
|
In einfachen Worten ausgedrückt:
Sie überlassen uns Ihre Waren für einen vertraglich vereinbarten Zeitraum, der bei uns in der Regel 3 Monate umfasst. Wir werden innnerhalb dieses Zeitraumes versuchen, Ihre Ware zu verkaufen. Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes erhalten Sie den vereinbarten Anteil ausgezahlt, entweder in Bar oder per Überweisung.
Die Artikel, die nicht verkauft werden konnten, erhalten Sie nach dem vereinbarten Zeitraum zurück. Natürlich kann dann auch eine erneute Kommission vereinbart werden. |
|
Wichtig für Kommissionsannahme:
Die gelieferten Artikel müssen gewaschen/gereinigt bzw. in technisch einwandfreiem Zustand sein.
Bevorzugt: Markenartikel |
|
Preisfindung:
Kommissionsware wird nur nach Absprache und Terminvereinbarung angenommen!
Wir erstellen eine Auflistung der einzelnen Artikel sowie einen Preisvorschlag. Die Festsetzung der Lieferpreise (Kundenanteil) erfolgt in gegenseitigem Einverständnis.
Die Verkaufspreise werden von uns festgelegt und richten sich nach der allgemeinen Markt- und Verkaufssituation. In den Verkaufspreisen ist unsere Spanne (Provision) sowie eine Logistikpauschale von mindestens 0,50 € pro Artikel enthalten. |
|
Verhandlungsspielraum:
Wir behalten uns eine Reduzierung des Verkaufspreises vor. Diese Reduzierung wird von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen. |
|